Eintragung europäischer Pferde in Uruguay
Für die Registrierung von in Europa geborenen Pferden in Uruguay gilt das folgende Verfahren (aufgrund des MANUAL DE PROCEDIMIENTO INSCRIPCION RAZA CRIOLLA EN EL EXTRANJERO - 554 kB):
1. Der Züchter muss gemäß den Bedingungen und unter Verwendung der Formulare der RRGG (Registros Genealógicos) der ARU (Asociación Rural del Uruguay) die erforderlichen Unterlagen einreichen. Die spezifischen Anforderungen sind in den allgemeinen Vorschriften festgelegt.
A) Erklärung zur Deckleistung
Die Deckleistungserklärung wird mithilfe des Formulars "1_Declaracion_de_Servicios (1).xls - 78 kB*" an registros(at)aru.org.uy eingereicht. Die Frist für die Einreichung ist entweder der Zeitpunkt, an dem alle Stuten gedeckt sind, oder spätestens am Tag der Anmeldung der Nachzucht.
B) Registrierung der Fohlen
Innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt muss ein Antrag auf Registrierung mithilfe des Formulars "2_Solicitud_de_INSCRIPCION_GENERICA (1).xls - 140 kB*" an registros(at)aru.org.uy eingereicht werden.
Die Gebühr für die Registrierung eines Fohlens beträgt $UYU 2.092,-. (Achtung: Bei verspäteter Zahlung fallen zusätzliche Gebühren an). Wenn die Tiere in Argentinien oder Brasilien geboren und registriert wurden, dann nach Europa exportiert und nun in Uruguay registriert werden sollen, beträgt die Gebühr $UYU 4.360,-.
Die ARU erfordert nicht, dass europäische Züchter Mitglieder werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gegen eine Jahresgebühr von $UYU 11.000,- Mitglied zu werden, was die Kosten für die Registrierung um 50 % reduziert ($UYU 1.046,- anstelle von $UYU 2.092,-).
C) Übermittlung des DNA-Profils des Fohlens und seiner Eltern (Fohlen, Vater und Mutter)
Dies ist erforderlich, um eine Abstammungsüberprüfung durchzuführen.
D) Nummer des implantierten Chips im Fohlen
Die Chipnummer kann auch nachträglich übermittelt werden. Die Registrierung ist jedoch erst abgeschlossen, wenn die Nummer übermittelt wurde.
E) 4 Farbfotos des Fohlens
Zwei seitliche Aufnahmen (jede Seite), eine Frontalaufnahme und eine Rückansicht.
F) Zahlung der Gebühren innerhalb der vorgegebenen Fristen
Nach Eingang der Unterlagen und Erstellung der entsprechenden Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage. Die Zahlung kann per Überweisung oder Kreditkarte erfolgen. Die für die Zahlungsabwicklung zuständige Person ist Frau Agustina Molina aus dem Bereich Buchhaltung. Kontakt: amolina(at)aru.org.uy
2. Überprüfung der Fohlen
Die Überprüfung der Fohlen erfolgt anhand der Daten und Kontaktdaten sowie der eingereichten Fotos im Rahmen der Anmeldung. Gegebenenfalls kann ein Video des Tieres und seiner Mutter vor dem Absetzen angefordert werden, und falls erforderlich, kann auch ein Videoanruf durchgeführt werden. Die Abstammungsbescheinigung wird ausgestellt, sobald alle formalen Anforderungen erfüllt sind und das korrekte DNA-Ergebnis vorliegt.
WICHTIG!
Bei Muttertieren, die in offiziellen Registern anderer Länder (z.B. Argentinien, Brasilien) eingetragen sind, muss der vorgelegte Stammbaum auf den Namen des Eigentümers der zu registrierenden Fohlen ausgestellt sein.
Um den Besitz eines in Uruguay registrierten Pferdes zu übertragen, muss das Formular "3_Solicitud_de_TRANSFERENCIAS (2).xls - 89 kB*" ausgefüllt und übermittelt werden.
Eine Abfrage der Pedigrees in der ARU-Datenbank ist hier möglich.
*In den Excel-Formularen haben wir ein deutschsprachiges Tabellenblatt zur Information eingefügt. Das Formular muss jedoch in Spanisch ausgefüllt und eingereicht werden.
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