Brüssel, 9. Juni 2008
Kommission beschließt Pass und Chip für Pferde und andere Equiden
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, die dazu
beitragen wird, durch Einführung eines besseren und klareren
Identifizierungssystems die Gesundheit von Pferden, Eseln und anderen
Mitgliedern der „Equiden“-Familie zu verbessern. Alle Equiden sollen binnen
sechs Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten. Gleichzeitig
mit der Ausstellung des Passes wird dem Tier im Halsbereich ein auf den Pass
abgestimmter Chip implantiert. Durch die vorgeschlagene Verordnung wird das
Identifizierungssystem für Equiden modernisiert, die heute noch mit einem
von Hand ausgefüllten Schaubild identifiziert werden.
Die EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou erklärte: „Das heutige
Identifizierungssystem für Pferde ist überholt. Es muss an die technische
Entwicklung angepasst werden. Mit der von der Kommission angenommenen
Verordnung wird dies realisiert. Durch sie wird ein besseres
Identifizierungssystem eingeführt, das uns letztendlich auch dabei helfen
wird, Tierkrankheiten zu bekämpfen.“
Das Ziel
Mit der Verordnung soll das Identifizierungssystem für Equiden verbessert
werden, das bisher durch Entscheidungen der Kommission aus den Jahren 1993
und 2000 geregelt ist. Das neue System basiert auf einem einzigen
Identifizierungsdokument (Pass), das nach der Geburt oder beim Import des
Tieres ausgestellt wird und lebenslang gültig ist. In Verbindung mit dem
Identifizierungsdokument wird das Tier mit einem Mikrochip ausgestattet
(Radiofrequenzidentifizierung – RFID), der mit einer individuellen
Kennnummer in einer Datenbank registriert wird, so dass das Tier
identifizierbar bleibt, auch wenn sich sein Name ändert.
Die Identifizierbarkeit ist nicht nur aus Gründen der Tiergesundheit
notwendig, sondern auch, um sicherzustellen, dass bestimmte für die
öffentliche Gesundheit wichtige Anforderungen erfüllt werden, da Equiden
auch für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. In der Richtlinie
2001/82/EG über einen Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel ist für
Equiden eine spezielle Ausnahmeregelung für die nicht vorschriftsmäßige
Verwendung bestimmter Tierarzneimittel festgelegt. Die Verordnung sieht ein
einheitliches Formular vor, mit dem ausgeschlossen werden soll, dass Equiden
in die Lebensmittelkette gelangen, wenn sie einer bestimmten medizinischen
Behandlung unterzogen wurden, bzw. mit dem die Schlachtung im Hinblick auf
menschlichen Verzehr für sechs Monate ausgesetzt wird, wenn einem Tier
bestimmte dort aufgeführte Tierarzneimittel verabreicht wurden.
Wichtigste Punkte
Die wesentlichen Punkte der Verordnung, die voraussichtlich am 1. Juli 2009
in Kraft tritt, sind:
* Für alle Equiden wird nach der Geburt unabhängig von ihrem
Verbringungsstatus ein lebenslang gültiger Pass ausgestellt.
* Gleichzeitig mit der Ausstellung des Passes wird dem Fohlen ein
Transponder (Mikrochip) implantiert, um sicherzustellen, dass nur ein
einziges Identifizierungsdokument ausgestellt wird.
* Die Ausstellung des Passes wird in einer Datenbank unter einer
individuellen Kennnummer registriert, die lebenslang bestehen bleibt, auch
wenn der Name des Tieres geändert wird.
* Zur Schlachtung bestimmte Equiden müssen mit ihrem Pass zum
Schlachthof verbracht werden, da der Pass ein wesentlicher Teil der
lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Informationen zur Lebensmittelkette
ist (einschließlich Informationen über die Verabreichung bestimmter
Tierarzneimittel).
* Die Mitgliedstaaten können nationale Datenbanken einrichten oder
bestehende Datenbanken vernetzen.
* Die Mitgliedstaaten können für innerstaatliche Verbringungen
Smartcards anstelle von Pässen auf Papier zulassen.
* Geregelt ist auch die Einziehung des Mikrochips und die Behandlung
der Daten in der Datenbank bei Verlust des Passes und beim Tod des Tieres.
* Die Verordnung sieht Ausnahmen für wild oder halbwild lebende Tiere
vor.
* Importe von Equiden aus Drittstaaten sind von der Verordnung nicht
betroffen, sie enthält aber Bestimmungen über die Identifizierung von
Equiden, die endgültig in die EU eingeführt werden.
* Außerdem wird in der Verordnung geklärt, wie der Pass als Instrument
zur Sperrung von Equiden bei einem Seuchenausbruch genutzt werden kann.
Wenn Sie mehr wissen wollen:
http://www.ec.europa.eu/food/animal/identification/equine/index_en.htm