Der Bayerische Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem CRZVD Zuchtprüfungen nach südamerikanischem Vorbild. Es werden Eintragungen in das geschlossene Stutbuch 1 vorgenommen.
Seit 1996 werden auch Hengstleistungsprüfungen für Criollos durchgeführt und seit 1997 Stutleistungsprüfungen mit den gleichen Leistungsvorgaben der HLP.
Der Spezialpferderassenverband und der CRZVD haben mit der HLP und SLP und mit der Durchführung von Zuchtprüfungen eine Basis geschaffen, die den Criollos gerecht wird und somit eine rassetypische Zucht gewährleisten kann.
§ 904f Leistungsprüfungen
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.
(1) Feldprüfungen für Hengste und Stuten
(1.1) Dauer
Die Prüfung dauert mindestens 1 Tag
(1.2) Ort
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.
(1.3) Zulassungsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind fünfjährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe fünfjährige Hengste sind.
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein.
(1.4) Leistungstest
Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste unter dem eigenen Reiter vorgestellt und in folgenden Aufgaben bewertet:
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Rittigkeitsaufgabe mit Ansage (Viereck 20 x 40 m) mit 15 Einzelaufgaben (siehe § 904h weitere Bestimmungen)
- zu erreichende Punktzahl = 40.
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Wasserdurchritt, Geländesprung, Brücke
- zu erreichende Punktzahl = 10
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Fremdreitertest: 2 Testreiter bewerten die Rittigkeit der Pferde nach Punkten
- zu erreichende Punktzahl = 40 (max. 20 Punkte je Fremdreiter)
Der Test dauert pro Testreiter und Pferd höchstens 5 Minuten. Es muss gewährleistet sein, dass zwischen dem Ende des Fremdreitertestes und der Feststellung der Ruhewerte mindestens 30 Minuten liegen.
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Mindestleistung: 2 km Trab in 9 Minuten
6 km Galopp in 20 Minuten
1 km Schritt in 9 Minuten
6 km Galopp in 20 Minuten
- zu erreichende Punktzahl = 80
Für Zeitüberschreitung wird pro angefangene 10 Sekunden 1 Punkt in Abzug gebracht.
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Regenerationsfähigkeit: Feststellung durch einen Tierarzt
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Feststellung der Ruhewerte (PAT)
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Feststellung der Belastung unmittelbar nach 2.Galoppstrecke
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Feststellung der Werte nach 20 Minuten
- zu erreichende Punktzahl =30
Ein Reiterwechsel während der HLP ist nicht erlaubt.
Es können halbe Punkte vergeben werden, anschließend muss eine Gebisskontrolle von einem der Richter durchgeführt werden.
(1.5) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses jedes Pferdes werden die Punkte für die einzelnen Merkmale addiert.
Tabelle mit Vergabemöglichkeiten der Punkte
Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtpunktzahl von 160 Punkten erreicht wird und folgende Mindestpunktzahlen in den Prüfungsteilen erzielt werden:
- Rittigkeitsaufgabe (im Viereck) mindestens 25 Punkte (erreichbar 40)
- Fremdreitertest mindestens 25 Punkte (erreichbar 40)
- Gehorsamsprüfung mindestens 6 Punkte (erreichbar 10)
- Ausdauerprüfung mindestens 70 Punkte (erreichbar 80); bei
Zeitüberschreitung je angefangene 10 Sekunden 1 Punkt Abzug.
- Regenerationsfähigkeit erreichbare Punkte 30. Der Punktabzug erfolgt
durch den Tierarzt je nach Abweichung vom Durchschnittswert.
(1.6) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Nach Beendigung der Prüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen.
Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.
(1.7) Wiederholung einer Prüfung
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere Ergebnis.
(2) Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung im Feld gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Pferde Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Western und Distanz durchgeführt.
Folgende Ergebnisse aus Distanzprüfungen werden berücksichtigt:
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bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres müssen mindestens 72 Leistungspunkte erreicht sein. Dazu müssen mindestens 2 mittlere Distanzritte (ab 60 km) sowie 3 lange Distanzritte (ab 80 km) in der Wertung absolviert worden sein oder
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die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Hengst 2000 km in der Wertung nach dem Reglement der VDD zurückgelegt hat.